Hinzu kommen neue Pflichtangaben, wie z. B. die explizite Angabe der Rechnungsart sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. Zusätzlich müssen die E-Rechnungen einem ...
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht. Viele Handwerksbetriebe nutzen jedoch weiterhin Word oder Excel zur Rechnungsstellung – eine zeitintensive und fehleranfällige Methode. In einer ...
Ab 1. Januar 2025: Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in strukturiertem Format. Übergangsregelungen bis Ende 2025: Papierrechnungen und nicht-standardisierte elektronische Rechnungen ...
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